Die 24-Stunden-Pflege unterstützt pflegebedürftige Menschen umfassend in ihrem eigenen Zuhause. Doch die Kosten können erheblich variieren, denn sie hängen stark vom gewählten Betreuungsmodell, der Qualifikation der Pflegekraft und dem Umfang der Pflegeleistungen ab. In diesem Artikel erhalten Sie einen detaillierten Überblick über die Kostenstruktur und erfahren, welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
Kostenstruktur der 24-Stunden-Pflege
Die Preise für die 24-Stunden-Pflege variieren je nach gewähltem Modell erheblich:
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Entsendungsmodell: Die Pflegekraft wird über eine Agentur aus Osteuropa entsendet. Dieses Modell ist die gängigste und zugleich günstigste Variante. Die Kosten beginnen bei etwa 2.200 Euro pro Monat und steigen, je nach Qualifikation der Pflegekraft, auf bis zu 3.200 Euro.
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Arbeitgebermodell: Hier tritt der Pflegebedürftige oder seine Angehörigen als Arbeitgeber der Pflegekraft auf. Diese Rolle bringt zusätzliche Verpflichtungen wie die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und die Einhaltung gesetzlicher Arbeitszeiten mit sich. Die monatlichen Kosten liegen zwischen 4.700 und 5.200 Euro.
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Selbstständigkeitsmodell: Eine selbstständige Pflegekraft, die ihr eigenes Gewerbe betreibt, stellt eine weitere Option dar. Die Kosten bewegen sich hier zwischen 2.500 und 3.700 Euro im Monat. Allerdings besteht bei diesem Modell das Risiko einer Scheinselbstständigkeit.
Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten
Obwohl die 24-Stunden-Pflege eine erhebliche finanzielle Belastung darstellt, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Kosten zu senken:
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Pflegegeld: Abhängig vom Pflegegrad erhalten Pflegebedürftige monatliche Zahlungen zwischen 332 Euro (Pflegegrad 2) und 946 Euro (Pflegegrad 5), die zur Finanzierung der 24-Stunden-Pflege genutzt werden können.
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Pflegesachleistungen: Wird ein zugelassener Pflegedienst in Anspruch genommen, können bis zu 2.200 Euro pro Monat (bei Pflegegrad 5) als Sachleistungen geltend gemacht werden.
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Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: Diese beiden Leistungen lassen sich kombinieren, um zusätzlich bis zu 2.418 Euro pro Jahr für die Pflege zu nutzen.
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Steuerliche Absetzbarkeit: Die Kosten für die 24-Stunden-Pflege können als haushaltsnahe Dienstleistungen oder außergewöhnliche Belastungen steuerlich abgesetzt werden, wodurch sich bis zu 4.000 Euro pro Jahr einsparen lassen.
Kostenbeispiele
Ein konkretes Beispiel: Wird eine Pflegekraft über das Entsendungsmodell für 2.200 Euro pro Monat angestellt, und der Pflegebedürftige hat Pflegegrad 2, könnte die Kostenaufstellung so aussehen:
- Pflegegeld: -332 Euro
- Entlastungsbetrag: -125 Euro
- Verhinderungspflegegeld + Kurzzeitpflege: -202 Euro
- Steuerliche Ersparnisse: -333 Euro
- Eigenanteil: 1.208 Euro pro Monat.
Fazit
Die 24-Stunden-Pflege ist eine intensive, aber auch kostspielige Betreuungsform. Es ist entscheidend, sich umfassend über die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten zu informieren und diese bestmöglich auszuschöpfen, um die finanzielle Belastung zu minimieren. Staatliche Zuschüsse, steuerliche Erleichterungen und private Unterstützungsmöglichkeiten tragen dazu bei, die Kosten zu senken. Für eine detaillierte Beratung und zur Erstellung eines individuellen Kostenplans ist es ratsam, spezialisierte Pflegeagenturen oder Pflegeberater zu konsultieren.
Quellen: