Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auftragsdatenverarbeitung und Datenschutz

Einleitung, Geltungsbereich, Definitionen

  • Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und -nehmer (im Folgenden „Parteien“ genannt) im Rahmen einer Auftragsverarbeitung von personenbezogenen Daten durch den Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers.
  • Dieser Vertrag findet auf alle Tätigkeiten Anwendung, bei denen der Auftragnehmer personenbezogene Daten für den Auftraggeber in dessen Auftrag verarbeitet.
  • In diesem Vertrag verwendete Begriffe sind entsprechend ihrer Definition in der EU Datenschutz-Grundverordnung zu verstehen. In diesem Sinne ist der Auftraggeber der „Verantwortliche“, der Auftragnehmer der „Auftragsverarbeiter“. Soweit Erklärungen im Folgenden „schriftlich“ zu erfolgen haben, ist die Schriftform nach § 126 BGB gemeint. Im Übrigen können Erklärungen auch in anderer Form erfolgen, soweit eine angemessene Nachweisbarkeit gewährleistet ist.

Gegenstand und Dauer der Verarbeitung

  • Der Gegenstand der Verarbeitung ist im Hauptvertrag vom Datum geregelt. Die Verarbeitung beruht auf dem zwischen den Parteien bestehenden Dienstleistungsvertrag vom Datum.
  • Die Verarbeitung beginnt am Tag der Vertragsschließung und erfolgt auf unbestimmte Zeit bis zur Kündigung des Hauptvertrags durch eine Partei.

Art, Zweck und Betroffene der Datenverarbeitung:

  • Die Verarbeitung ist folgender Art: Erhebung, Erfassung, Organisieren, Ordnen, Speichern, Anpassen oder Veränderung, Auslesen, Abfragen, Verwendung, Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, Abgleich oder Verknüpfung, Einschränkung, Löschen oder Vernichtung von Daten.
  • Der zugrundeliegende Zweck der Verarbeitung ist im Hauptvertrag geregelt.
  • Folgende Daten des Auftraggebers werden verarbeitet: Anrede, Kommunikationsdaten, Vor-und Zuname, Firmenname, E-Mail-Adresse, Adresse, Beschreibung von Leistungen, Bilder, News.
  • Von der Verarbeitung betroffen sind: Daten des Auftraggebers selbst, Kunden des Auftraggebers, Interessenten des Auftraggebers, Mitarbeiter des Auftraggebers.

Pflichten des Auftragnehmers

  • Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich wie vertraglich vereinbart oder wie vom Auftraggeber angewiesen, es sei denn, der Auftragnehmer ist gesetzlich zu einer bestimmten Verarbeitung verpflichtet. Sofern solche Verpflichtungen für ihn bestehen, teilt der Auftragnehmer diese dem Auftraggeber vor der Verarbeitung mit, es sei denn, die Mitteilung ist ihm gesetzlich verboten. Der Auftragnehmer verwendet darüber hinaus die zur Verarbeitung überlassenen Daten für keine anderen, insbesondere nicht für eigene Zwecke.
  • Der Auftragnehmer bestätigt, dass ihm die einschlägigen, allgemeinen datenschutzrechtlichen Vorschriften bekannt sind. Er beachtet die Grundsätze ordnungsgemäßer Datenverarbeitung.
  • Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Verarbeitung die Vertraulichkeit streng zu wahren.
  • Personen, die Kenntnis von den im Auftrag verarbeiteten Daten erhalten können, haben sich schriftlich zur Vertraulichkeit zu verpflichten, soweit sie nicht bereits gesetzlich einer einschlägigen Geheimhaltungspflicht unterliegen.
  • Der Auftragnehmer sichert zu, dass die bei ihm zur Verarbeitung eingesetzten Personen vor Beginn der Verarbeitung mit den relevanten Bestimmungen des Datenschutzes und dieses Vertrags vertraut gemacht wurden. Entsprechende Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen sind angemessen regelmäßig zu wiederholen. Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass zur Auftragsverarbeitung eingesetzte Personen hinsichtlich der Erfüllung der Datenschutzanforderungen laufend angemessen angeleitet und überwacht werden.
  • Im Zusammenhang mit der beauftragten Verarbeitung unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber soweit erforderlich bei der Erfüllung seiner datenschutzrechtlichen Pflichten, insbesondere bei Erstellung und Fortschreibung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten, bei Durchführung der Datenschutzfolgeabschätzung und einer notwendigen Konsultation der Aufsichtsbehörde. Die erforderlichen Angaben und Dokumentationen sind vorzuhalten und dem Auftraggeber auf Anforderung unverzüglich zuzuleiten.
  • Wird der Auftraggeber durch Aufsichtsbehörden oder andere Stellen einer Kontrolle unterzogen oder machen betroffene Personen ihm gegenüber Rechte geltend, verpflichtet sich der Auftragnehmer den Auftraggeber im erforderlichen Umfang zu unterstützen, soweit die Verarbeitung im Auftrag betroffen ist.
  • Auskünfte an Dritte oder den Betroffenen darf der Auftragnehmer nur nach vorheriger Zustimmung durch den Auftraggeber erteilen. Direkt an ihn gerichtete Anfragen wird er unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten.
  • Soweit gesetzlich verpflichtet, bestellt der Auftragnehmer eine fachkundige und zuverlässige Person als Beauftragten für den Datenschutz. Es ist sicherzustellen, dass für den Auftragnehmer keine Interessenskonflikte bestehen. In Zweifelsfällen kann sich der Auftraggeber direkt an den Datenschutzbeauftragten wenden. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber unverzüglich die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten mit oder begründet, weshalb kein Beauftragter bestellt wurde. Änderungen in der Person oder den innerbetrieblichen Aufgaben des Beauftragten teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich mit.
  •  Die Auftragsverarbeitung erfolgt ausschließlich innerhalb der EU oder des EWR.

Sicherheit der Verarbeitung

  • Die im Anhang 1 beschriebenen Datensicherheitsmaßnahmen werden als verbindlich festgelegt. Sie definieren das vom Auftragnehmer geschuldete Minimum. Die Beschreibung der Maßnahmen muss so detailliert erfolgen, dass für einen sachkundigen Dritten allein aufgrund der Beschreibung jederzeit zweifelsfrei erkennbar ist, was das geschuldete Minimum sein soll. Ein Verweis auf Informationen, die dieser Vereinbarung oder ihren Anlagen nicht unmittelbar entnommen werden können, ist nicht zulässig.
  • Die Datensicherheitsmaßnahmen können der technischen und organisatorischen Weiterentwicklung entsprechend angepasst werden, solange das hier vereinbarte Niveau nicht unterschritten wird. Zur Aufrechterhaltung der Informationssicherheit erforderliche Änderungen hat der Auftragnehmer unverzüglich umzusetzen. Änderungen sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wesentliche Änderungen sind zwischen den Parteien zu vereinbaren.
  • Soweit die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen den Anforderungen des Auftraggebers nicht oder nicht mehr genügen, benachrichtigt der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich.
  • Der Auftragnehmer sichert zu, dass die im Auftrag verarbeiteten Daten von sonstigen Datenbeständen strikt getrennt werden.
  • Kopien oder Duplikate werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Ausgenommen sind technisch notwendige, temporäre Vervielfältigungen, soweit eine Beeinträchtigung des hier vereinbarten Datenschutzniveaus ausgeschlossen ist.
  • Die Verarbeitung von Daten in Privatwohnungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers im Einzelfall gestattet. Soweit eine solche Verarbeitung erfolgt, ist vom Auftragnehmer sicherzustellen, dass dabei ein diesem Vertrag entsprechendes Niveau an Datenschutz und Datensicherheit aufrechterhalten wird und die in diesem Vertrag bestimmten Kontrollrechte des Auftraggebers uneingeschränkt auch in den betroffenen Privatwohnungen ausgeübt werden können.
  • Dedizierte Datenträger, die vom Auftraggeber stammen bzw. für den Auftraggeber genutzt werden, werden besonders gekennzeichnet und unterliegen der laufenden Verwaltung. Sie sind jederzeit angemessen aufzubewahren und dürfen unbefugten Personen nicht zugänglich sein. Ein- und Ausgänge werden dokumentiert.

Regelungen zur Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten

  • Im Rahmen des Auftrags verarbeitete Daten wird der Auftragnehmer nur entsprechend der getroffenen vertraglichen Vereinbarung oder nach Weisung des Auftraggebers berichtigen, löschen oder sperren.
  • Den entsprechenden Weisungen des Auftraggebers wird der Auftragnehmer jederzeit und auch über die Beendigung dieses Vertrages hinaus Folge leisten.

Rechte und Pflichten des Auftraggebers

  • Für die Beurteilung der Zulässigkeit der beauftragten Verarbeitung sowie für die Wahrung der Rechte von Betroffenen ist allein der Auftraggeber verantwortlich.
  • Der Auftraggeber erteilt alle Aufträge, Teilaufträge oder Weisungen schriftlich dokumentiert. In Eilfällen können Weisungen mündlich erteilt werden. Solche Weisungen wird der Auftraggeber unverzüglich dokumentiert bestätigen.
  • Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung der Auftragsergebnisse feststellt.
  • Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und der vertraglichen Vereinbarungen beim Auftragnehmer in angemessenem Umfang selbst oder durch Dritte, insbesondere durch die Einholung von Auskünften und die Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und die Datenverarbeitungsprogramme. (Den mit der Kontrolle betrauten Personen ist vom Auftragnehmer soweit erforderlich Zutritt und Einblick zu ermöglichen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, erforderliche Auskünfte zu erteilen, Abläufe zu demonstrieren und Nachweise zu führen, die zur Durchführung einer Kontrolle erforderlich sind. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Kontrollen durch Dritte zu verweigern, soweit diese mit ihm in einem Wettbewerbsverhältnis stehen oder ähnlich gewichtige Gründe vorliegen.)

Mitteilungspflichten

  • Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber Verletzungen des Schutzes im Auftrag verarbeiteter personenbezogener Daten unverzüglich mit. Auch begründete Verdachtsfälle hierauf sind mitzuteilen. Die Mitteilung hat spätestens innerhalb von 24 Stunden ab Kenntnis des Auftragnehmers vom relevanten Ereignis an eine vom Auftraggeber benannte Adresse zu erfolgen. Sie muss mindestens folgende Angaben enthalten:
    • eine Beschreibung der Art der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, soweit möglich mit Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen, der betroffenen Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze;
    • den Namen und die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten oder einer sonstigen Anlaufstelle für weitere Informationen;
    • eine Beschreibung der wahrscheinlichen Folgen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten;
    • eine Beschreibung der vom Auftragnehmer ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und gegebenenfalls Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen
  • Ebenfalls unverzüglich mitzuteilen sind erhebliche Störungen bei der Auftragserledigung sowie Verstöße des Auftragnehmers oder der bei ihm beschäftigten Personen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen oder die in diesem Vertrag getroffenen Festlegungen.
  • Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich von Kontrollen oder Maßnahmen von Aufsichtsbehörden oder anderen Dritten, soweit diese Bezüge zur Auftragsverarbeitung aufweisen. 
  • (Der Auftragnehmer sichert zu, den Auftraggeber bei dessen Pflichten nach Art. 33 und 34 Datenschutz-Grundverordnung im erforderlichen Umfang zu unterstützen.)

Beendigung des Auftrags

  • Befinden sich bei Beendigung des Auftragsverhältnisses im Auftrag verarbeitete Daten oder Kopien derselben noch in der Verfügungsgewalt des Auftragnehmers, hat dieser des nach Wahl des Auftraggebers die Daten entweder zu vernichten oder an den Auftraggeber zu übergeben. Die Wahl hat der Auftraggeber innerhalb von 2 Wochen nach entsprechender Aufforderung durch den Auftragnehmer zu treffen. Die Vernichtung hat so zu erfolgen, dass eine Wiederherstellung auch von Restinformationen mit vertretbarem Aufwand nicht mehr möglich ist. Eine physische Vernichtung erfolgt gemäß DIN 66399.
  • Der Auftragnehmer hat den Nachweis der ordnungsgemäßen Vernichtung zu führen und dem Auftraggeber unverzüglich vorzulegen.
  • Dokumentationen, die dem Nachweis der ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch den Auftragnehmer mindestens bis zum Ablauf des dritten Kalenderjahres nach Vertragsende hinaus aufzubewahren. Er kann sie zu seiner Entlastung dem Auftraggeber übergeben.

Vergütung

Die Vergütung des Auftragnehmers ist abschließend im Hauptvertrag geregelt. Eine gesonderte Vergütung oder Kostenerstattung im Rahmen dieses Vertrages erfolgt nicht.

Haftung

  • Für den Ersatz von Schäden, die eine Person wegen einer unzulässigen oder unrichtigen Datenverarbeitung im Rahmen des Auftragsverhältnisses erleidet, haften Auftraggeber und Auftragnehmer als Gesamtschuldner.
  • Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Schäden, die der Auftragnehmer, seine Mitarbeiter bzw. die von ihm mit der Vertragsdurchführung Beauftragten im Zusammenhang mit der Erbringung der beauftragten vertraglichen Leistung vorsätzlich verursachen. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer dem Auftraggeber nicht.
  • Nummer 2 nicht, soweit der Schaden durch die korrekte Umsetzung der beauftragten Dienstleistung oder einer vom Auftraggeber erteilten Weisung entstanden ist.q

Sonstiges

  • Beide Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen der jeweils anderen Partei auch über die Beendigung des Vertrages vertraulich zu behandeln. Bestehen Zweifel, ob eine Information der Geheimhaltungspflicht unterliegt, ist sie bis zur schriftlichen Freigabe durch die andere Partei als vertraulich zu behandeln.
  • Sollte Eigentum des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme), durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.
  • Für Nebenabreden ist die Schriftform und die ausdrückliche Bezugnahme auf diese Vereinbarung erforderlich. Diese Schriftformklausel kann ebenfalls nur durch schriftliche Vereinbarung geändert werden.
  • Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) für Pflegesuchende:

  1. Geltungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) regeln die Nutzung der Dienstleistungen für Pflegesuchende, die von L&M Pflegecheck (im Folgenden als „Plattform“ bezeichnet) angeboten werden.
  2. Vertragsgegenstand 2.1 Die Plattform ermöglicht Pflegesuchenden gegen Zahlung eines monatlichen Entgelts von 9,99 EUR den Zugriff auf Informationen zu verfügbaren Pflegeangeboten.
  3. Entgelt und Zahlungsbedingungen 3.1 Das monatliche Entgelt in Höhe von 9,99 EUR ist im Voraus zu entrichten. 3.2 Die Zahlung erfolgt durch den Pflegesuchenden auf die L&M Pflegecheck angegebene Zahlungsmethode. 3.3 Der Zugang zu den Dienstleistungen wird nur gewährt, wenn das monatliche Entgelt fristgerecht bezahlt wurde.
  4. Vertragslaufzeit und Kündigung 4.1 Der Vertrag hat eine Laufzeit von einem Monat und verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern er nicht vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit von beiden Parteien gekündigt wird. 4.2 Der Pflegesuchende kann den Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigen. 4.3 Die Kündigung erfolgt schriftlich per E-Mail an (E-Mail-Adresse von L&M Pflegecheck)
  5. Nutzungsberechtigung und Profilverwaltung 5.1 Der Pflegesuchende erhält nach erfolgreicher Anmeldung Zugriff auf eine Profilverwaltung, in der er persönliche Informationen und Präferenzen verwalten kann. 5.2 Die Nutzungsberechtigung ist persönlich und nicht übertragbar.
  6. Separate Verträge mit Pflegeanbietern 6.1 Die auf der Plattform angezeigten Pflegeangebote stammen von vertraglichen Pflegeanbietern. 6.2 Der Pflegesuchende kann separate Verträge direkt mit den Pflegeanbietern eingehen. 6.3 Die Plattform fungiert lediglich als Vermittler und übernimmt keine Verantwortung für die Vertragsbeziehung zwischen Pflegesuchenden und Pflegeanbietern.
  7. Haftung 7.1 L&M Pflegecheck übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der auf der Plattform bereitgestellten Informationen zu Pflegeangeboten. 7.2 Jegliche Haftung der Plattform ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  8. Datenschutz 8.1 L&M Pflegecheck erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Nähere Informationen hierzu sind in der Datenschutzerklärung des Anbieters zu finden.
  9. Änderungen der AGBs 9.1 L&M Pflegecheck behält sich das Recht vor, diese AGBs jederzeit zu ändern. 9.2 Änderungen werden dem Pflegesuchenden per E-Mail mitgeteilt und treten einen Monat nach Mitteilung in Kraft, sofern der Pflegesuchende nicht binnen eines Monats nach Zugang der Mitteilung widerspricht.
  10. Schlussbestimmungen 10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 10.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der Plattfrom, sofern der Pflegesuchende kein Verbraucher ist.
  11. Informationspflicht zur Streitbeilegung 11.1 Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) für Pflegeanbieter:

Die Angebote unter der Domain LM-Pflegecheck.de werden von der L&M Pflegecheck UG bereitgestellt und dienen als Service. Im Folgenden wird die L&M Pflegecheck UG als „L&M Pflegecheck“ bezeichnet.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Bedingungen regeln sämtliche gegenwärtigen und künftigen Vertragsverhältnisse zwischen L&M Pflegecheck und den Anbietern im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Internetangeboten. Die Regelungen definieren das Vertragsverhältnis zwischen L&M Pflegecheck und den Personen, die deren Dienstleistungen nutzen (nachfolgend „Anbieter“ genannt).

1.2 Mitarbeiter von L&M Pflegecheck sind nicht befugt, abweichende Vereinbarungen zu treffen, es sei denn, sie sind ausdrücklich bevollmächtigt oder handeln aufgrund ihrer Organstellung, Prokura oder allgemeinen Handlungsvollmacht.

1.3 Das Angebot von L&M Pflegecheck richtet sich ausschließlich an Unternehmer gemäß § 14 BGB. Verbraucher, die an Heimplätzen, Pflegeangeboten oder Stellenangeboten interessiert sind („Pflegesuchende“), unterliegen nicht diesen Bedingungen.

2. Leistungen

2.1 L&M Pflegecheck betreibt Online-Plattformen unter den Domains lm-pflegecheck.de und Subdomains. Diese ermöglichen Anbietern, ihre Einrichtungen und Angebote zu präsentieren sowie Stellenausschreibungen zu veröffentlichen. Pflegesuchende können über die Plattform Anfragen und Buchungen an Anbieter richten.

2.2 L&M Pflegecheck bietet die Integration und Darstellung der Website des Anbieters auf den Online-Plattformen an. Die Integration erfolgt in Form eines Inlineframes (iframes), wobei die sichtbaren Inhalte allein vom Anbieter erstellt und bearbeitet werden.

2.3 L&M Pflegecheck bietet Dienstleistungen für Pflegeanbieter im Zusammenhang mit der Beantwortung von Anfragen von Interessenten an.

2.4 Die Plattformen werden aktiv beworben, um die Anzahl der Interessenten zu steigern.

2.5 L&M Pflegecheck übernimmt ausschließlich die Weiterleitung bzw. Vermittlung von Anfragen und wird niemals selbst Vertragspartner zwischen Pflegesuchenden und Anbietern.

2.6 L&M Pflegecheck gewährleistet eine Erreichbarkeit der Server von 99% im Jahresmittel, ausgenommen sind Zeiten höherer Gewalt oder technischer Probleme außerhalb des Einflussbereichs von L&M Pflegecheck.

3. Rechte und Pflichten des Anbieters

3.1 Der Anbieter präsentiert sich und seine Einrichtung oder Dienstleistung auf den Plattformen. Kostenpflichtige Einträge garantieren die Weiterleitung sämtlicher Anfragen von Interessenten.

3.2 Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestzahl von Vermittlungen. Die Anzahl hängt von den Interessenten und der regionalen Nachfrage ab.

3.3 Der Anbieter erstellt eine umfassende, inhaltlich korrekte Leistungs- und/oder Stellenbeschreibung, die gesetzlichen Vorschriften entspricht. L&M Pflegecheck behält sich vor, rechtswidrige Inhalte zu löschen oder zu sperren.

3.4 Der Anbieter verpflichtet sich, veröffentlichte Beschreibungen aktuell zu halten, und informiert L&M Pflegecheck über Änderungen.

3.5 Kontaktdaten und Links dürfen nur in vorgesehene Felder eingetragen werden.

3.6 Der Anbieter sichert regelmäßige Überprüfung der genannten E-Mail-Adresse zu, über die Anfragen und Informationen versendet werden.

3.7 Der Anbieter trägt die volle Verantwortung für erstellte Texte, auch bei Einbindung über iframes.

3.8 Der Anbieter verpflichtet sich zur inhaltlichen Beantwortung von Anfragen innerhalb von zwei Werktagen.

4. Änderungsvorbehalt – Änderung der Listenpreise und der AGB

4.1 Preisanpassungen: L&M Pflegecheck behält sich das Recht vor, im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses Preisanpassungen vorzunehmen, die angemessen sind und einer Veränderung der allgemein für Kunden von L&M Pflegecheck geltenden Listenpreise folgen. Eine Preisanpassung gilt als angemessen, wenn sie im Verhältnis zur allgemeinen Preisentwicklung für vergleichbare Produkte steht, vermutet wird dies anhand des Preisindex für die Lebenshaltung privater Haushalte des Statistischen Bundesamts (Basisjahr 2015). Die Wirksamkeit einer Preisanpassung tritt frühestens zwei Monate nach Erklärung gegenüber dem Anbieter ein. Bei übermäßiger Erhöhung des Preises kann der Anbieter den Vertrag binnen eines Monats nach Erklärung mit Wirkung zum Eintritt der Preisänderung kündigen. L&M Pflegecheck weist den Anbieter in Textform auf dieses Kündigungsrecht hin.

4.2 Änderung der AGB: Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Anbieter in Textform mitgeteilt und werden frühestens zwei Monate nach Zugang der entsprechenden Erklärung Vertragsinhalt. Der Anbieter hat das Recht, binnen eines Monats nach Zugang der Mitteilung zu widersprechen. Bei Widerspruch bleibt der Vertrag unverändert bestehen, andernfalls tritt die geänderte Fassung in Kraft. Das Kündigungsrecht der Vertragspartner bleibt davon unberührt.

4.3 Einseitige Änderungen: L&M Pflegecheck behält sich vor, einseitig und ohne Mitteilung Änderungen der Leistungsbeschreibung oder der AGB vorzunehmen, wenn triftige Gründe vorliegen, etwa durch neue technische Entwicklungen oder Änderungen der Rechtsprechung. Bei erheblicher Störung des vertraglichen Gleichgewichts (insbesondere bei ungerechtfertigter Benachteiligung des Anbieters) entfällt die Änderung, sofern keine Zustimmung gemäß 4.3 vorliegt.

4.4 Anwendbarkeit unterschiedlicher AGB-Versionen: Bei Nutzung mehrerer Leistungen von L&M Pflegecheck gelten möglicherweise unterschiedliche AGB-Versionen. Maßgeblich ist diejenige, der der Anbieter zuletzt im Rahmen des Vertragsabschlusses oder des daraus resultierenden Vertragsverhältnisses zugestimmt hat (auch nach 4.3).

5. Vertragsschluss und Vertragslaufzeit

5.1 Vertragsschluss: Der Vertrag kommt durch Annahme durch L&M Pflegecheck oder mit der ersten Erfüllungshandlung durch L&M Pflegecheck zustande, beispielsweise durch Übersendung der Zugangsdaten oder Ermöglichung des Logins.

5.2 Weitere Vertragsschlussmöglichkeiten: Der Vertrag kann auch durch Rücksendung eines vom Anbieter unterschriebenen Auftragsscheins oder Vertrags oder durch Absenden von Online-Bestellformularen, die der Bestellung von Dienstleistungen dienen, zustande kommen.

6. Vertragslaufzeit und Kündigung

6.1 Kosten- oder provisionspflichtige Leistungen: Die Laufzeit beträgt standardmäßig zwölf Monate und verlängert sich automatisch um die jeweils vereinbarte Vertragslaufzeit, sofern keine fristgerechte Kündigung in Textform erfolgt.

6.2 Stellenanzeigen-Pakete oder Kampagnen: Die Laufzeit beträgt wahlweise 30 oder 60 Tage und endet automatisch nach Ablauf. Eine Kündigung ist nicht erforderlich.

6.3 Abweichende Vereinbarungen: Abweichungen auf unterschriebenen Auftragsscheinen oder Verträgen haben Vorrang vor den AGB.

6.4 Fristlose Kündigung durch L&M Pflegecheck: L&M Pflegecheck behält sich vor, bei nachhaltigem Verstoß des Anbieters gegen seine Vertragspflichten fristlos zu kündigen, nach erfolgloser Mahnung.

7. Preise und Fälligkeit

7.1 Gültigkeit der Preise: Es gelten die zum Vertragsschluss gültigen und dem Anbieter bekannten Entgelte in Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

7.2 Fälligkeit: Die Gebühren für den Leistungszeitraum nach 6.1 sind zu Beginn jedes Leistungszeitraums fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt zu Beginn der Laufzeit, und der Betrag ist binnen 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zu entrichten.

7.3 Volumenabhängige Vergütung: Bei volumenabhängiger Vergütung sind vergütungsrelevante Zahlen bis zum 7. Werktag eines Monats zu melden. Die Rechnung ist 14 Tage nach Zugang fällig.

8. Leistung und Fakturierung durch Dritte

8.1 Leistungen durch Dritte: L&M Pflegecheck kann die Leistungen auch durch Dritte erbringen. Ansprüche aus dem Vertrag können an Dritte abgetreten oder zur Geltendmachung im eigenen Namen ermächtigt werden.

8.2 Aufrechnungsverbot: Der Anbieter darf mit eigenen Forderungen gegenüber L&M Pflegecheck nicht aufrechnen, es sei denn, diese sind nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt.

9. Haftung von L&M Pflegecheck

9.1 Haftungsbeschränkung: L&M Pflegecheck haftet nur bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Schäden. Wesentliche Pflichten des Vertrags dürfen jedoch nicht verletzt werden.

9.2 Haftungsausschluss: Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung von L&M Pflegecheck bei Vermögensschäden, insbesondere mittelbarer, ausgeschlossen. Gesetzliche Haftungen (z.B. Produkthaftung) bleiben unberührt.

10. Haftung des Anbieters

10.1 Garantie des Anbieters: Der Anbieter garantiert Verfügbarkeit und Rechte der gelieferten Materialien und stellt L&M Pflegecheck von Ansprüchen Dritter frei.

10.2 Freistellung: Der Anbieter stellt L&M Pflegecheck von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit den durch diesen Vertrag eingeräumten Rechten und Befugnissen erhoben werden. L&M Pflegecheck trägt sämtliche Kosten einer Auseinandersetzung selbst.

11. Datenschutz

11.1 Datenverarbeitung: L&M Pflegecheck erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Anbieters nur zur Vertragsbegründung, -abwicklung und Abrechnung.

11.2 Zweckbindung: Der Anbieter erhält Kontaktdaten von Interessenten nur zur Bearbeitung von Anfragen und darf sie nur für diesen Zweck verwenden.

12. Sonstiges

12.1 Änderungen und Ergänzungen: Änderungen, Einzelabreden und Ergänzungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Aufhebung des Textformerfordernisses.

12.2 Anwendbares Recht: Für das Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.3 Gerichtsstand: Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von L&M Pflegecheck. Handelt es sich bei dem Anbieter um einen Unternehmer im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Geschäftssitz von L&M Pflegecheck ausschließlicher Gerichtsstand.

12.4 Salvatorische Klausel: Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht.

12.5 Erfüllungsort: Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von L&M Pflegecheck.

Informationspflicht zur Streitbeilegung: L&M Pflegecheck ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.