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Der Pflegeratgeber 2024 bringt viele Änderungen mit sich. Diese Anpassungen betreffen vor allem die Kosten und Leistungen in der Pflege. Hier sind die wichtigsten Neuerungen:

PFLEGERATGEBER 2024: ERHÖHTES PFLEGEGELD

Ab dem 1. Januar 2024 steigt das Pflegegeld um 5 %. Dies gilt für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die zu Hause gepflegt werden. Diese Erhöhung verringert die finanzielle Last der pflegenden Angehörigen und verbessert somit die Qualität der häuslichen Pflege.

REDUZIERTE EIGENANTEILE IN DER STATIONÄREN PFLEGE

Die Eigenanteile für Pflegebedürftige in Pflegeheimen sinken stufenweise. Die Pflegekasse übernimmt ab dem ersten Jahr 15 %, im zweiten Jahr 30 %, im dritten Jahr 50 % und ab dem vierten Jahr 75 % des pflegebedingten Eigenanteils. Dadurch werden die Pflegebedürftigen und ihre Familien finanziell stark entlastet, und die Pflege in stationären Einrichtungen wird dadurch zugänglicher.

PFLEGERATGEBER 2024: PFLEGEUNTERSTÜTZUNGSGELD

Angehörige haben künftig Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für bis zu zehn Arbeitstage pro Jahr je pflegebedürftiger Person. Dies ermöglicht es den pflegenden Angehörigen, in akuten Pflegesituationen kurzfristig frei zu nehmen, ohne finanzielle Nachteile zu befürchten.

VERBESSERUNGEN FÜR SCHWERSTPFLEGEBEDÜRFTIGE

Für junge Pflegebedürftige unter 25 Jahren verbessern sich die Verhinderungspflegeleistungen. Die Höchstdauer verlängert sich auf acht Wochen pro Jahr. Zudem können die Mittel der Kurzzeitpflege vollständig für die Verhinderungspflege genutzt werden. Diese Änderungen unterstützen die Pflegebedürftigen und ihre Familien flexibler.

PFLEGERATGEBER 2024: TRANSPARENZ UND AUSKUNFTSANSPRÜCHE

Pflegebedürftige können ab 2024 halbjährlich eine Übersicht über ihre Leistungen und Kosten von der Pflegekasse verlangen. Diese Transparenz hilft den Pflegebedürftigen, die Kosten im Blick zu behalten und die in Anspruch genommenen Leistungen besser nachzuvollziehen.

Digitalisierung in der Pflege

Neben den finanziellen Anpassungen treibt der Pflegeratgeber auch die Digitalisierung in der Pflege voran. Das E-Rezept wird ab 2024 verpflichtend, was den Zugang zu Medikamenten erleichtert und die Prozesse insgesamt effizienter gestaltet. Ebenso führt der Pflegeratgeber die Gesundheits-ID ein, die den Versicherten eine digitale Identität bietet und die Verwaltung ihrer Gesundheitsdaten erheblich vereinfacht.

PFLEGERATGEBER 2024: ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN UND UNTERSTÜTZUNG

Neue Maßnahmen zur Unterstützung der Pflegebedürftigen und ihrer Familien werden ebenfalls eingeführt. Beispielsweise erhalten pflegende Angehörige mehr Unterstützung durch erhöhte Beratungsangebote und verbesserte Informationsbereitstellung.

Weitere Details finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit.

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