Pflegeratgeber 2024

Hier finden Sie den aktuellen Pflegeratgeber 2024 mit wertvollen Informationen und Tipps zur Pflege. Nutzen Sie diesen Leitfaden, um sich über die neuesten Entwicklungen und Best Practices im Pflegebereich zu informieren.

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Pflegeratgeber 2024

Wichtige Änderungen im Pflegeratgeber 2024


Der Pflegeratgeber 2024 enthält mehrere wichtige Änderungen im Vergleich zur vorherigen Ausgabe von 2023, die aus der Pflegereform 2023 und dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) resultieren. Hier sind einige der wesentlichen Neuerungen:

Erhöhung der Pflegeleistungen

Pflegegeld


Ab dem 1. Januar 2024 wird das Pflegegeld um 5 % erhöht. Dies ist die erste Anpassung seit 2017. Eine weitere Erhöhung um 4,5 % erfolgt am 1. Januar 2025.

Pflegesachleistungen


Auch die Pflegesachleistungen steigen ab Januar 2024 um 5 %. Dies gilt ebenfalls für die ambulante Pflege, bei der die Erhöhung automatisch durch die Pflegekassen erfolgt.

Verbesserungen für junge Pflegebedürftige

Entlastungsbudget


Ein vorgezogenes Entlastungsbudget wird für junge Pflegebedürftige unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5 eingeführt. Ab dem 1. Januar 2024 steht diesen ein Betrag von 3.386 Euro zur Verfügung, um Verhinderungs- und Kurzzeitpflege flexibler zu finanzieren.

Pflegeunterstützungsgeld


Berufstätige pflegende Angehörige können ab 2024 bis zu zehn Arbeitstage Pflegeunterstützungsgeld pro Kalenderjahr je pflegebedürftiger Person in Anspruch nehmen, was eine deutliche Verbesserung darstellt.

Stationäre Pflege

Zuschläge


Die Eigenanteile für pflegebedingte Kosten in der stationären Pflege werden weiter begrenzt. Ab 1. Januar 2024 übernimmt die Pflegekasse im ersten Jahr der Heimunterbringung 15 % des pflegebedingten Eigenanteils. Dieser Anteil steigt in den folgenden Jahren auf bis zu 75 % im vierten Jahr und darüber hinaus.

Weitere Änderungen

Pflegegrade


Es gibt Vereinfachungen und bessere Zugänge zu bestimmten Leistungen für Pflegebedürftige, einschließlich besserer Informationsangebote und Unterstützung bei der Organisation der Pflege.

Diese Änderungen zielen darauf ab, die finanzielle Belastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu verringern und die Flexibilität und Zugänglichkeit der Pflegeleistungen zu verbessern.

Quellen: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)