Profil hinzufügen Anmelden / Registrieren

Pflegeratgeber

Pflegeratgeber 2024​

Bei plötzlicher Pflegebedürftigkeit ist schnelles und informiertes Handeln essenziell. L&M Pflegecheck leitet Sie durch diese Herausforderung mit Orientierungshilfen und einem Pflegeratgeber, damit Sie gut vorbereitet sind und nichts übersehen.

Pflegeeinrichtungen in meiner Nähe
Hier finden Sie den aktuellen Pflegeratgeber 2024 mit wertvollen Informationen und Tipps zur Pflege. Nutzen Sie diesen Leitfaden, um sich über die neuesten Entwicklungen und Best Practices im Pflegebereich zu informieren.
 
© Copyright by Pflegeratgeber 2024 Bundesministerium für Gesundheit

Wichtige Änderungen im Pflegeratgeber 2024

 

Der Pflegeratgeber 2024 enthält mehrere wichtige Änderungen im Vergleich zur vorherigen Ausgabe von 2023, die aus der Pflegereform 2023 und dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) resultieren. Hier sind einige der wesentlichen Neuerungen:

Erhöhung der Pflegeleistungen (Pflegegeld)

Ab dem 1. Januar 2024 wird das Pflegegeld um 5 % erhöht. Dies ist die erste Anpassung seit 2017. Eine weitere Erhöhung um 4,5 % erfolgt am 1. Januar 2025.

Pflegesachleistungen

Auch die Pflegesachleistungen steigen ab Januar 2024 um 5 %. Dies gilt ebenfalls für die ambulante Pflege, bei der die Erhöhung automatisch durch die Pflegekassen erfolgt.

Verbesserungen für junge Pflegebedürftige (Entlastungsbudget)

Ein vorgezogenes Entlastungsbudget wird für junge Pflegebedürftige unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5 eingeführt. Ab dem 1. Januar 2024 steht diesen ein Betrag von 3.386 Euro zur Verfügung, um Verhinderungs- und Kurzzeitpflege flexibler zu finanzieren.

Pflegeunterstützungsgeld

Berufstätige pflegende Angehörige können ab 2024 bis zu zehn Arbeitstage Pflegeunterstützungsgeld pro Kalenderjahr je pflegebedürftiger Person in Anspruch nehmen, was eine deutliche Verbesserung darstellt.

Stationäre Pflege (Zuschläge)

Die Eigenanteile für pflegebedingte Kosten in der stationären Pflege werden weiter begrenzt. Ab 1. Januar 2024 übernimmt die Pflegekasse im ersten Jahr der Heimunterbringung 15 % des pflegebedingten Eigenanteils. Dieser Anteil steigt in den folgenden Jahren auf bis zu 75 % im vierten Jahr und darüber hinaus.

Weitere Änderungen (Pflegegrade)

Es gibt Vereinfachungen und bessere Zugänge zu bestimmten Leistungen für Pflegebedürftige, einschließlich besserer Informationsangebote und Unterstützung bei der Organisation der Pflege.

Diese Änderungen zielen darauf ab, die finanzielle Belastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu verringern und die Flexibilität und Zugänglichkeit der Pflegeleistungen zu verbessern.

Quellen: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)