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Beschreibung

Pflegedienst Schöner Leben in Koblenz

Der Pflegedienst Schöner Leben steht für höchste Qualität, Zuverlässigkeit und Flexibilität in der ambulanten Pflege. Unser Ziel ist es, pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen umfassend zu unterstützen und zu beraten. Durch vertrauensvolle und persönliche Kontakte ermöglichen wir eine individuelle und familiäre Versorgung in der eigenen Umgebung.

Unser Leistungsspektrum umfasst Grundpflege nach SGB XI, darunter:

Ganzkörper- und Teilkörperpflege, Lagerung und Mobilisation, Hilfestellung beim Ankleiden, Inkontinenzversorgung und Pflegeberatung

Zudem bieten wir Behandlungspflege nach SGB V an, dazu zählen:

Insulin- und subkutaner Injektionen, Infusionen, Medikamentenvergabe, Kompressionsstrumpf-Anziehen, Katheter- und Portversorgung, Diabetes-Management, Wund- und Dekubitusversorgung sowie Stomaversorgung

Unsere Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung umfassen:

Grundreinigung der Wohnung, Bügeln, Fenster putzen, Wäsche waschen sowie das vollständige Ab- und Beziehen von Betten. Zusätzlich übernehmen wir Einkäufe, Apothekengänge, Arztbesuche und Spaziergänge, um unsere Patienten bei notwendigen Erledigungen zu entlasten. Bei der  Verhinderungspflege unterstützen wir Angehörige zuverlässig im Urlaubs- oder Krankheitsfall und bieten stundenweise Entlastung ohne Kürzung der Pflegegeldbezüge.

Unsere qualifizierten Pflegefachkräfte arbeiten kooperativ und engagiert, um die Pflegequalität kontinuierlich zu verbessern. Regelmäßige Weiterbildungen sichern und fördern die berufliche Kompetenz unserer Mitarbeiter.

Mit dem Pflegedienst Schöner Leben können Sie ein selbstbestimmtes und aktives Leben zuhause führen. Wir sorgen dafür, dass sich unsere Patienten jederzeit sicher und geborgen fühlen. Vertrauen Sie auf unsere liebevolle und professionelle Pflege in Koblenz – wir freuen uns auf Sie.

18
Standorte bundesweit
4
Offene Stellen
2014
Gründung von Schöner Leben in Bad Breisig

FAQ´s

Wie wird der Pflegegrad festgestellt und wie beantragt man einen Pflegegrad ?

Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt auf Antrag durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), bei privat versicherten Patienten ist das der medic proof.

Die Antragstellung für die Einstufung oder die Höherstufung in einen Pflegegrad erfolgt bei der Pflegekasse. Dies kann schriftlich ausgeführt werden und ohne besondere Formulare. Danach führt der Medizinische Dienst (MDK) eine Überprüfung durch, ob eine Ein- oder Höherstufung angemessen ist. Es findet ein Besuch bei Ihnen zu Hause statt. Anhand einer Begutachtung der Alltagssituation des Patienten wird letztendlich eine Entscheidung getroffen.

Was versteht man unter Pflegesachleistungen ?

Pflegebedürftige Menschen, die in ihrem häuslichen Umfeld und vertrauter Umgebung durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt werden, können Pflegesachleistungen im Rahmen der häuslichen Pflege, also die Grundpflege (Waschen etc.) und hauswirtschaftliche Versorgung, bei einer Pflegekasse beantragen. Die Höhe der finanziellen Unterstützung durch die Pflegekasse ist abhängig vom vorhandenen Pflegegrad.

Dafür werden von den unterschiedlichen Pflegekassen folgende Höchstbeträge zur Verfügung gestellt:
Pflegegrad I: 0 Euro pro Monat
Pflegegrad II: 724 Euro pro Monat
Pflegegrad III: 1.363 Euro pro Monat
Pflegegrad IV: 1.693 Euro pro Monat
Pflegegrad V: 2.095 Euro pro Monat

Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegesachleistungen. Sie erhalten von der zuständigen Pflegekasse aber 125 Euro pro Monat für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen.

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